AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VONPRO Dach & Solar
Inhaber: Gabriel von Prondzinski
Bahnhofstraße 130, 53123 Bonn

 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von VONPRO Dach & Solar, Inhaber Gabriel von Prondzinski, Bahnhofstraße 130, 53123 Bonn, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gesetze im Internet
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.

 

2. Vertragsschluss, Angebote, Unterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, halten wir uns an ein ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnetes Angebot für 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden. Unangemessen lange Annahmefristen in AGB sind rechtlich angreifbar; eine kurze und klare Bindefrist ist daher sicherer.

Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch Beginn der Leistungsausführung nach entsprechender Beauftragung zustande.

Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail, WhatsApp und sonstige dauerhaft dokumentierbare elektronische Kommunikation.

Angebotsunterlagen, Kalkulationen, Leistungsverzeichnisse, Skizzen, Fotos und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum bzw. unsere geschützten Geschäftsunterlagen. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für Ausschreibungs-, Vergleichs- oder Nachbauzwecke verwendet werden.

 

3. Verbraucher-Widerruf
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Verbraucher gesondert übermittelten Widerrufsbelehrung sowie dem Muster-Widerrufsformular. Diese Unterlagen werden dem Verbraucher vor bzw. bei Vertragsschluss und im Rahmen der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistungen beginnen, und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat der Verbraucher im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.

Ein vorzeitiger Leistungsbeginn führt nicht bereits mit Arbeitsaufnahme zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Ein Erlöschen tritt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisbestätigung des Verbrauchers.

Bei vom Verbraucher ausdrücklich angeforderten dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die gesetzlichen Besonderheiten zum Widerrufsrecht; diese erfassen nur die dringend angeforderte Leistung, nicht jedoch zusätzlich beauftragte Leistungen.

 

4. Leistungsumfang
Art und Umfang unserer Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und etwaigen Zusatzvereinbarungen in Textform.

Wir schulden die fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der konkret vorgefundenen Objekt-, Material- und Witterungsverhältnisse.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, schulden wir keine bestimmte optische Vollkommenheit, keine vollständige Entfernung jeder Verunreinigung ohne Rücksicht auf Material und Risiko und keinen bestimmten Energieertrag, Mehrertrag oder eine bestimmte Leistungssteigerung von Photovoltaikanlagen.

Herstellerhinweise, Pflegevorgaben und bekannte Materialbesonderheiten sind uns vor Ausführungsbeginn vom Auftraggeber mitzuteilen.

 

5. Besondere Bedingungen für Reinigungsleistungen, insbesondere PV-, Dach- und Glasreinigung
Unsere Kalkulation für Reinigungsleistungen, insbesondere an Photovoltaikanlagen, Dachflächen, Dachfenstern, Glasflächen, Dachrinnen und vergleichbaren Flächen, basiert, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf einer üblichen bzw. normalen Verschmutzung.

Eine übliche bzw. normale Verschmutzung umfasst insbesondere übliche Staub-, Pollen-, Regen- und umweltbedingte Ablagerungen des Alltagsbetriebs.

Nicht von einer normalen Verschmutzung umfasst sind insbesondere Flechten, Moos, Algen, starke mineralische Ablagerungen, Kalkablagerungen, Zementschleier, Harze, Ruß-, Öl- oder Fettschichten, starke Tierkotverkrustungen, eingebrannte oder langjährig fest anhaftende Rückstände sowie sonstige Verunreinigungen, die mit der vorgesehenen Standardreinigung, insbesondere der maschinellen Reinigung mit entmineralisiertem Wasser, nicht oder nicht innerhalb des üblichen Zeitansatzes entfernt werden können.

Stellt sich vor Ort heraus, dass eine stärkere oder besondere Verschmutzung vorliegt oder zusätzliche Maßnahmen, Vorbehandlungen, manuelle Nacharbeiten, Hilfsmittel, Geräte, Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Seilsicherung, weitere Anfahrten oder Entsorgungsleistungen erforderlich sind, werden diese Leistungen nach vorheriger Information und Freigabe durch den Auftraggeber gesondert berechnet.
Eine vollständige Entfernung jeder Verschmutzung ist nicht geschuldet, wenn diese technisch nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand oder nur unter unverhältnismäßigem Beschädigungsrisiko möglich wäre.

 

6. Besondere Bedingungen für Dachdecker-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Angebote für Dachdecker-, Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten beruhen regelmäßig auf dem bei Besichtigung oder anhand der vom Auftraggeber vorgelegten Unterlagen erkennbaren Zustand des Objekts.

Nicht sichtbare oder von außen nicht erkennbare Umstände, insbesondere verdeckte Feuchtigkeitsschäden, geschädigte Unterkonstruktionen, nicht tragfähige Befestigungspunkte, Hohlstellen, Korrosion, Undichtigkeiten, lose Bauteile, nicht normgerechte Vorarbeiten, Materialermüdung oder sonstige verborgene Mängel, können zusätzlichen Zeit-, Material-, Geräte- und Entsorgungsaufwand verursachen.

Solche Zusatzleistungen sind vom ursprünglichen Angebot nicht umfasst. Sie werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt und grundsätzlich erst nach Freigabe in Textform ausgeführt und berechnet.

Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Quadratmeterpreisen, Meterpreisen, Einheitspreisen, Tagessätzen, Stundenverrechnungssätzen oder, soweit nichts vereinbart ist, nach der üblichen Vergütung.

Müssen zur Vermeidung unmittelbarer Schäden, zur Notabdichtung, zur Gefahrenabwehr oder aus Gründen der Verkehrssicherheit sofortige Maßnahmen ergriffen werden und ist der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreichbar, sind wir berechtigt, die objektiv erforderlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen auch ohne vorherige Freigabe auszuführen und gesondert abzurechnen.

Zeitansätze im Angebot sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin oder verbindliche Festdauer bezeichnet, Kalkulations- und Erfahrungswerte.

 

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig freien, sicheren und ungehinderten Zugang zum Objekt und zu allen für die Leistung erforderlichen Bereichen zu verschaffen.

Der Auftraggeber hat uns vor Ausführungsbeginn auf bekannte Besonderheiten, Vorschäden, Vorreinigungen, Materialempfindlichkeiten, Herstellerhinweise, elektrische Risiken, statische Besonderheiten, Undichtigkeiten und sonstige gefahrerhebliche Umstände hinzuweisen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten geeignete Wasser- und Stromanschlüsse in zumutbarer Nähe zur Einsatzstelle zur Verfügung.

Sind für die Leistung zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, Anschlagpunkte, Gerüste, Bühnen, Krane, Halteverbotszonen, Straßensperrungen oder behördliche Genehmigungen erforderlich, sind diese vom Auftraggeber rechtzeitig zu beschaffen oder werden, soweit von uns organisiert, gesondert berechnet.

Kann die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, fehlender Zugangsmöglichkeit, fehlender Erreichbarkeit, unzutreffender Angaben oder aus sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht, nur verzögert oder nur unter Mehrkosten ausgeführt werden, sind die dadurch entstehenden Mehraufwendungen, Wartezeiten, Gerätevorhaltekosten und Personalkosten vom Auftraggeber zu tragen. Ein Entschädigungsanspruch bei unterlassener Mitwirkung ist gesetzlich grundsätzlich vorgesehen.

 

8. Termine, Witterung, Ausführungsfristen
Angegebene Ausführungstermine und -zeiträume sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindliche Fixtermine vereinbart, unverbindliche Planungstermine.

Dachdecker-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten sind witterungsabhängig. Bei ungeeigneter Witterung, Wind, Frost, Eis, Niederschlag, Sturmwarnungen, Sicherheitsrisiken oder sonstigen Umständen, die eine fachgerechte oder sichere Ausführung beeinträchtigen, dürfen wir die Leistung unterbrechen, verschieben oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Behinderungen durch höhere Gewalt, Krankheit, Materialengpässe, Lieferverzögerungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

 

9. Preise, Zusatzkosten, Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Internetpreise, veröffentlichte Preislisten und telefonische Richtpreise gelten nur für den jeweils beschriebenen Standardfall und vorbehaltlich der tatsächlichen Objektverhältnisse.

Nicht im Angebot ausdrücklich enthaltene Nebenleistungen und Zusatzkosten, insbesondere Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Krane, Seilsicherung, Absperrungen, Sondergenehmigungen, Entsorgung, zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Notabdichtungen, besondere Reinigungsmittel, Sonderverschmutzungen, außergewöhnlicher Reinigungsaufwand, Übernachtungskosten und Materialmehrverbrauch, werden gesondert berechnet.

Vergebliche Anfahrten, zusätzliche Anfahrten und Wartezeiten, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, werden gesondert berechnet.
Für Fahrten gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein Kilometersatz von 1,35 EUR netto pro gefahrenem Kilometer.
Personalkosten, Zusatzleistungen und Mehrarbeiten werden nach den vereinbarten Tagessätzen, Stundenverrechnungssätzen, Meterpreisen, Quadratmeterpreisen oder Einheitspreisen berechnet.

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Leistungserbringung und Rechnungszugang ohne Abzug fällig, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen.

Bei mehrtägigen, materialintensiven oder in Abschnitten auszuführenden Leistungen können angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.

Bei Verbraucherverträgen sind Preisanpassungen aufgrund von Kostensteigerungen ausgeschlossen, wenn die geschuldete Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden soll. Erfolgt die Ausführung später als vier Monate nach Vertragsschluss und verändern sich in dieser Zeit nachweislich Lohn-, Material-, Energie-, Entsorgungs- oder Einkaufskosten wesentlich, sind wir berechtigt, den Preis im angemessenen Umfang entsprechend den tatsächlichen Kostenänderungen anzupassen; Kostensenkungen sind entsprechend zugunsten des Auftraggebers zu berücksichtigen.

 

10. Abnahme
Soweit unsere Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistungen vertragsgemäß hergestellt sind.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Das folgt aus dem Werkvertragsrecht.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die Mängel konkret zu benennen. Wir sind berechtigt, eine gemeinsame Zustandsfeststellung zu verlangen.

Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Abnahme und Zugang der Rechnung fällig.

 

11. Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sollen uns vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis mitgeteilt werden, damit wir eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung vornehmen können.

Gesetzliche Mängelrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.

Bei Unternehmern bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere im kaufmännischen Warenverkehr, unberührt.

 

12. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wir haften nicht für Schäden oder Folgeschäden, soweit diese auf bereits vorhandenen Vorschäden, verborgenen Mängeln, nicht erkennbaren Schäden an Unterkonstruktion oder Dacheindeckung, Materialermüdung, Alterung, unsachgemäßen Vorbehandlungen oder Vorreinigungen, herstellerseitigen Material- oder Montagefehlern, fehlenden oder unzutreffenden Herstellerhinweisen, nicht tragfähigen Anschlagpunkten, fehlender Begehbarkeit, fehlender Standsicherheit oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Umständen beruhen.

Wir betreten Photovoltaik-Module, Solarkollektoren und sonstige empfindliche Anlagenbauteile nicht, soweit dies nicht ausdrücklich technisch erforderlich und zulässig ist.

Hochdruckreiniger oder Dampfstrahler werden nur eingesetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und für das konkrete Material geeignet und freigegeben ist.

Kein Mangel liegt vor bei verbleibenden optischen Restbeeinträchtigungen, die technisch nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand oder nur unter unverhältnismäßigem Beschädigungsrisiko beseitigt werden können, sowie bei Erscheinungen, die nach der Reinigung erstmals sichtbar werden, aber auf Vorschäden, Alterung, Materialermüdung, Beschichtungsfehler oder vorbestehende Beeinträchtigungen zurückzuführen sind.

Soweit rechtlich zulässig, haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Einspeise- oder Mehrertragsausfälle von Photovoltaikanlagen oder sonstige Ertragsausfälle, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Führt der Auftraggeber Eigenleistungen oder Nacharbeiten selbst oder durch Dritte aus, bevor uns eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung gegeben wurde, entfallen insoweit Ansprüche, soweit unsere Prüfung oder Nacherfüllung dadurch unzumutbar erschwert oder vereitelt wird.

 

13. Foto-, Video- und Referenznutzung
Wir sind berechtigt, den Zustand des Objekts vor, während und nach Ausführung der Arbeiten zu Dokumentations-, Beweis-, Qualitäts- und Abrechnungszwecken zu fotografieren oder zu filmen.

Eine Nutzung solcher Aufnahmen zu Werbe-, Veröffentlichungs- oder Referenzzwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers in Textform.

Soweit Personen, Kfz-Kennzeichen, Hausnummern, Innenbereiche oder sonstige identifizierende Merkmale erkennbar sind, erfolgt eine Veröffentlichung nur nach gesonderter Freigabe oder in anonymisierter Form.

 

14. Kündigung, Terminabsage, vergebliche Anfahrt
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Der Besteller kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes grundsätzlich kündigen; dafür gelten die gesetzlichen Vergütungsfolgen. 

Bereits erbrachte Leistungen, bestelltes Material, vorbereitende Maßnahmen und sonstige Aufwendungen sind im gesetzlichen Umfang zu vergüten bzw. zu erstatten.

Sagt der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin kurzfristig ab, verweigert den Zugang oder fehlen die zur Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können wir den tatsächlich entstandenen Schaden, insbesondere Anfahrts-, Personal-, Geräte- und Ausfallkosten, ersetzt verlangen.

 

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

 

16. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Bonn ausschließlicher Gerichtsstand.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine pauschale Gerichtsstandsklausel zulasten von Verbrauchern ist nicht sauber.

 

17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform.

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